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Long Covid und die Berufsunfähigkeits-versicherung

Seit mittlerweile drei Jahren hat die Coronapandemie die ganze Welt im Griff. Mit jeder Steigerung der Impfquote wird die Hoffnung, die Pandemie hinter sich zu lassen, größer. Doch mit jeder Mutation des Virus folgt die Ernüchterung. Wir sorgen uns um unsere Gesundheit. Vor einer möglichen Coronainfektion, vor Quarantäne oder einem komplizierten Krankheitsverlauf. Und vor wirtschaftlichen Folgen. Vor Insolvenz und Jobverlust.

Seitdem Impfstoffe auf dem Markt sind und der Großteil der Bevölkerung geimpft ist, hat die Sorge vor schweren Krankheitsverläufen abgenommen. Denn Intensivstation und Beatmungsgerät drohen meist Ungeimpften mit Vorerkrankungen. So hat jeder die Möglichkeit, sich bestmöglich zu schützen und kann trotz Coronainfektion auf einen milden Krankheitsverlauf hoffen. Und Studien zeigen, dass tödliche Verläufe bei dreifach geimpften gegen Null gehen. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.

Noch relativ unerforscht sind die Spätfolgen des Coronavirus, die sogenannten Long Covid-Symptome. Doch die haben es in sich. Long-Covid-Patienten leiden oft noch monatelang, nachdem sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, unter gesundheitlichen Folgen. Zunächst wurden diese Symptome nicht erstgenommen. Doch mittlerweile mehren sich Studien, welche die langfristigen Folgen beleuchten und prognostizieren, welche Auswirkungen sie haben können. So hat man die Krankheit selbst dank wirkungsvoller Impfungen mittlerweile ganz gut unter Kontrolle. Doch das Damoklesschwert Long Covid schwebt über uns.

Welche Symptome drohen bei Long Covid und wie häufig treten sie auf?

Doch was sind die Langzeitfolgen und was gibt es für Unterschiede? Mit dem Begriff Long Covid werden Symptome beschrieben, die mehr als vier Wochen nach einer akuten Coronaerkrankung fortbestehen. Dauern die Symptome länger als drei Monate an, so spricht man von Post Covid. Zur Frage, wieviele Personen an Coronaspätfolgen leiden, gibt es widersprüchliche Angaben.


In der sogenannten S1-Leitlinie, einer Handlungsempfehlung für Ärzte und Kliniken, spricht man von etwa zwei Prozent. Eine Analyse von Krankenakten aus den USA ergab jedoch, dass sieben Prozent der Covid-Patienten nach sechs Monaten noch Beschwerden hatten. Auch wenn eine genaue Angabe schwer möglich ist, ist die Zahl jedoch insgesamt sehr hoch. Denn in Deutschland haben sich bis Ende Januar 2022 bereits über 9 Millionen Menschen mit dem Coronavirus angesteckt. Somit wären selbst bei zwei Prozent bereits über 180.000 Menschen betroffen.


Die Beschwerden, die bei Long Covid auftreten können, sind vielfältig. Allgemeine Beschwerden reichen von Erschöpfung, Muskel- und Gelenkschmerzen bis zu allgemeinem Unwohlsein. Ferner treten Beschwerden der Atemwege, der Sinne sowie Herz-, Kreislaufbeschwerden häufiger auf. Darüber hinaus Beschwerden des Nervensystems, Stoffwechselstörungen oder depressive Verstimmungen. Gerade diese Vielfalt macht es so schwer, geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Welche Faktoren Long Covid begünstigen, ist ebenfalls noch nicht ausreichend erforscht. Es gibt jedoch einige Faktoren, die das Risiko für Long Covid deutlich erhöhen. Hierzu zählen ein schwerer Verlauf der Coronaerkrankung, Adipositas oder Vorerkrankungen von Herz oder Lunge.

Welche Auswirkungen hat Long Covid auf die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Warst du bereits an Corona erkrankt und möchtest eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Hast du Corona gut überstanden und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Folgeschäden, hat dies keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss. Doch auch bei erkennbaren Folgen musst du dir keine Sorgen machen. Denn spezielle Fragen nach einer Coronainfektion gibt es nicht. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei anderen Krankheiten. Im Rahmen der Gesundheitsfragen müssen bekannte gesundheitliche Leiden wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei der Frage nach Atemwegserkrankungen solltest du daher eine überstandene Coronainfektion unbedingt nennen. Dies hat keinen Einfluss auf den Versicherungsabschluss. Wird bei den Fragen zu deinem Gesundheitszustand die Infektion jedoch verschwiegen, gefährdest du später deine Leistungsansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente.


Hast du bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung und es treten Spätfolgen auf, musst du dir in der Regel ebenfalls keine Sorgen machen. Denn das entscheidende Kriterium ist nicht Corona oder Long Covid. Entscheidend ist, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst. Dies stellt ein Arzt oder Gutachter fest, nicht die Versicherung. Somit bist du auch im Falle von Spätfolgen versichert. Die Ursache der Erkrankung ist in diesem Fall unwichtig. Ähnliches gilt auch für eine Berufsunfähigkeit, die im Rahmen von Kurzarbeit oder Homeoffice eintritt. Zwar sind immer Aufgaben und Arbeitszeit der letzten Tätigkeit Grundlage der Leistungen. Da beides jedoch coronabedingt vom Arbeitgeber aus wirtschaftlichen und infektiösen Gründen angeordnet wurde, hat auch das keinen Einfluss auf deine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was zahlt der Staat bei Arbeitsunfähigkeit?

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: Nichts. Anders als bei der Berufsunfähigkeit handelt es sich bei der Arbeitsunfähigkeit um eine Erkrankung auf Zeit.

Im Falle einer Krankschreibung mit ärztlichem Attest gilt der Anspruch des Arbeitnehmers zuallererst gegenüber dem Arbeitgeber: Für die ersten sechs Wochen einer Krankheit besteht die sogenannte Entgeltfortzahlung für die berufliche Tätigkeit. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer das volle Gehalt – der Grund für die Krankschreibung oder die erwartete Ausfalldauer sind dabei nicht relevant.

Nach diesen sechs Wochen bei anhaltender Krankheit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die finanzielle Versorgung. Im Gegensatz zur Entgeltfortzahlung ist das Krankengeld Arbeitgebersache und beträgt auch nur 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts – maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Solange der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, wird dieses Krankengeld bezahlt – für eine maximale Dauer von weiteren 72 Wochen.

Bei welcher gesetzlichen Krankenversicherung ein Arbeitnehmer versichert ist, spielt dabei keine Rolle: Das Krankengeld gehört bei allen Versicherungen in Deutschland zu den Pflichtleistungen. Erst nach insgesamt 78 Wochen gibt es eine staatliche Unterstützung. Allerdings wird dann nach Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie nicht mehr von einer Arbeitsunfähigkeit gesprochen, sondern vielmehr von einer Erwerbsunfähigkeit.

Was passiert bei einer erneuten Krankheit?

Dieser Prozess wiederholt sich übrigens auch bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit – allerdings nur, wenn die zweite Krankheit erst auftritt, wenn der Auslöser der ersten Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war. Wir erinnern uns: Für die ersten sechs Wochen einer Krankheit besteht die sogenannte Entgeltfortzahlung. Nach diesen sechs Wochen bei anhaltender Krankheit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die finanzielle Versorgung durch das Krankengeld.

Als Beispiel: Wer wegen eines Burnouts für sechs Wochen krankgeschrieben ist, erhält in dieser Zeit das volle Gehalt. Verstaucht sich dieselbe Person am ersten Tag zurück im Büro dann den Knöchel, beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlungen durch den Arbeitgeber erneut – wieder für sechs Wochen. Gleiches gilt, wenn eine Verstauchung unabhängig voneinander der ersten folgt.

Während die zeitliche Abfolge zwischen diesen beiden Auslösern klar ist, befindet sich die erneute Arbeitsunfähigkeit in vielen Fällen in einem Graubereich, der gegebenenfalls sogar vor Gericht geklärt werden muss. Wichtig zu wissen ist, dass die Beweislast für die jeweilige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hierbei beim Arbeitnehmer selbst liegt, nicht etwa beim Arbeitgeber und oder Krankenkasse.

Auslöser für eine Arbeitsunfähigkeit

Statistisch gesehen machen Erkrankungen des Muskel-Skelett-System (noch) den größten Anteil an den Krankschreibungen aus: Neben Unfällen und dem bereits erwähnten Beinbruch gehören dazu besonders gesundheitliche Beschwerden, die durch langes Sitzen oder Stehen auftreten – allen voran Bandscheibenvorfälle.

Der zweithäufigste Auslöser einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist heute aber mental: Psychische Erkrankungen treten zunehmend häufiger auf. Bereits im Jahr 2019 waren für 17% der Krankschreibungen mentale Ursachen wie Depressionen, psychische Überlastung und Burn-out verantwortlich. Tendenz: Steigend.

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